Mitglied in der
Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft Melsungen e. G.
Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft Melsungen e. G.
Voraussetzung für ein Mietverhältnis ist die Mitgliedschaft in unserer
Gemeinnützigen Wohnungs-und Siedlungsbaugenossenschaft.
Die Mitgliedschaft
beginnt mit dem Erwerb von zwei Genossenschaftsanteilen in Höhe von
620,00 € und einem Beitrittsgeld von einmalig 50,00 €.
Diese 670 € sind vor Beginn des Mitverhältnisses zu zahlen.
Des Weitern muss eine aktuelle Schufa-Auskunft und eine Lohn- und Gehaltsnachweiß aus den letzten 3 Monaten eingereicht werden.
Sowie, ein Nachweiß für eine Haftpflichtversicherung
Es dürfen keine Schlüssel (zwecks Renovierungsarbeiten) herausgegeben werden
solange nicht die 670,- € bei der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft eingegangen sind.
Einmal im Jahr (2. Quartal) findet eine Mitgliederversammlung statt, dazu werden
alle Mitglieder eingeladen.
In der Mitgliederversammlung berichtet der
Aufsichtsrat/Vorstand über das vergangene Geschäftsjahr und über zukünftige Veränderungen.
Alle Mitglieder sind stimmberechtigt und haben die Möglichkeit sich
als Aufsichtsratsmitglied wählen zu lassen. Nach Beendigung des Mitverhältnisses
wird auch die Mitgliedschaft gekündigt.
Der Genossenschaftsanteil in Höhe von 620,- € bleibt laut der Satzungen der
Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft,
bis zu der übernächsten Mitgliederversammlung (2 Jahre) im Besitz der
Genossenschaft und werden im Anschluss an die ausgeschiedenen
Mitglieder in voller Höhe von 620,- € ausgezahlt, wenn keine Restforderungen vorhanden sind.
gez. Aufsichtsrat/Vorstand Der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft e.G.