Wohnungen in Melsungen

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Für Wohnungssuchende
Mitglied in der
Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft Melsungen e. G.

Voraussetzung für  ein Mietverhältnis ist die Mitgliedschaft in unserer
Gemeinnützigen Wohnungs-und  Siedlungsbaugenossenschaft. Die Mitgliedschaft
beginnt mit dem Erwerb von zwei Genossenschaftsanteilen in Höhe von
jeweils 310,00 € und einem Beitrittsgeld von einmalig 50,00 €.
Diese 670 € sind vor Beginn des Mitverhältnisses zu zahlen.
Der Vorstand der  Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft
kann in einzelnen Fällen eine monatliche Ratenzahlung bewilligen.
Einmal im Jahr  findet eine Mitgliederversammlung statt, dazu werden
alle Mitglieder eingeladen. In der Mitgliederversammlung berichtet der
Vorstand über das vergangene  Geschäftsjahr und über zukünftige Veränderungen.
Alle Mitglieder  sind stimmberechtigt und haben die Möglichkeit sich
als Aufsichtsratsmitglied  wählen zu lassen. Nach Beendigung  des Mitverhältnisses
kann gleichzeitig auch die Mitgliedschaft gekündigt werden.
Die beiden  Genossenschaftsanteile bleiben, laut der Satzungen der
Gemeinnützigen  Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaften,
bis zu der übernächsten Mitgliederversammlung im  Besitz der
Genossenschaft und werden  im Anschluss an das ausgeschiedene  
Mitglied in voller Höhe von 620,00 € ausgezahlt.

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