Für Wohnungssuchende
Mitglied in der
Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft Melsungen e. G.
Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft Melsungen e. G.
Voraussetzung für ein Mietverhältnis ist die Mitgliedschaft in unserer
Gemeinnützigen Wohnungs-und Siedlungsbaugenossenschaft. Die Mitgliedschaft
beginnt mit dem Erwerb von zwei Genossenschaftsanteilen in Höhe von
jeweils 310,00 € und einem Beitrittsgeld von einmalig 50,00 €.
Diese 670 € sind vor Beginn des Mitverhältnisses zu zahlen.
Der Vorstand der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft
kann in einzelnen Fällen eine monatliche Ratenzahlung bewilligen.
Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, dazu werden
alle Mitglieder eingeladen. In der Mitgliederversammlung berichtet der
Vorstand über das vergangene Geschäftsjahr und über zukünftige Veränderungen.
Alle Mitglieder sind stimmberechtigt und haben die Möglichkeit sich
als Aufsichtsratsmitglied wählen zu lassen. Nach Beendigung des Mitverhältnisses
kann gleichzeitig auch die Mitgliedschaft gekündigt werden.
Die beiden Genossenschaftsanteile bleiben, laut der Satzungen der
Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaften,
bis zu der übernächsten Mitgliederversammlung im Besitz der
Genossenschaft und werden im Anschluss an das ausgeschiedene
Mitglied in voller Höhe von 620,00 € ausgezahlt.